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von Markus Köhler, veröffentlicht in Rechtsschutzversicherung
Vorsicht Kleingedrucktes! Schadenereignis und Rechtsschutz
Die sogenannte Kausalereignistheorie geht im wörtlichen Sinne dem Schaden auf dem Grund. Stürzt ein Haus wegen einer falschen statischen Berechnung ein, so ist der Schadenzeitpunkt nicht der Zeitpunkt des Einsturzes. Vielmehr geht die Kausalereignistheorie davon aus, dass der Schaden entstand, indem die Statik falsch berechnet wurde. Der Schaden ist zwar der Hauseinsturz, aber die fehlerhafte Arbeit des Architekten ist das ursächliche Ereignis.
Liegt dieses ursächliche Ereignis vor dem Abschluss des Vertrages oder innerhalb der Wartezeit, so ist ein Versicherer, der die Kausalereignistheorie verwendet, nicht zur Leistung verpflichtet. Sie dürfen also nach der Kausalereignistheorie nicht von dem Ihnen konkret entstehenden Schaden ausgehen, sondern müssen auf die Ursache blicken und fragen, wann der Fehler entstand, der zum Schaden führte.
Der Kausalereignistheorie steht die Folgeereignistheorie gegenüber. Diese stellt nicht auf die Ursache ab, sondern auf die konkrete Rechtsgutsverletzung. Als Rechtsgut werden alle Rechte, die eine natürliche und juristische Person (Firma) an sich selbst oder an Sachen hat, bezeichnet. Ihre Gesundheit ist beispielsweise ebenso ein Rechtsgut, wie Ihr Eigentum oder ein Zugriffsrecht.
Für die Folgeereignistheorie ist es wichtig, ob diese Rechtsgutsverletzung sich innerhalb des von der Leistungspflicht erfassten Zeitraumes ereignet hat. Ob ein etwaiger Konstruktionsfehler, der bereits vor dem Vertragsschluss vorlag, für den Schaden verantwortlich ist, ist hier irrelevant. Dass hier der Leistungsfall häufiger eintritt, ist offensichtlich.
Die monero-Redaktion rät: Achten Sie bei Abschluss Ihres Vertrages darauf, dass Ihr Versicherer die Folgeereignistheorie verwendet und fragen Sie gezielt nach. Wenn nur – wie es bei einigen Versicherern immer noch der Fall ist – die Kausalität berücksichtigt wird, sollten Sie sich zuerst andere Angebote ansehen.
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