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von Markus Köhler, veröffentlicht in Rechtsschutzversicherung
Ihre Rechtsschutzversicherung – ein Anker in der Insolvenz?
Wenn sich eine Versicherung auszahlen sollte, dann, wenn wirklich dringender Bedarf besteht. Aber paradoxerweise ist genau das der Grund, weshalb Sie bei Aktivitäten, die mit einer Privatinsolvenz in Zusammenhang stehen, in aller Regel keine Deckungszusagen erhalten werden. Ähnlich wie bei Erbstreitigkeiten oder Spekulations- und Wettgeschäften rechnen die Versicherer hier mit einem nicht kalkulierbaren Aufkommen von Leistungsfällen.
Deshalb ist in den standardisierten allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) ein Ausschluss gerade dieser Risiken enthalten, da dieses hohe Risikoaufkommen nicht von der Risikogemeinschaft – wie die Versicherten in der Fachsprache genannt werden – getragen, sprich bezahlt, werden kann. Deshalb steht Ihnen zwar immer eine Erstberatung zu, aber ausführliche anwaltliche Beratung im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren nicht.
Ebenso ausgeschlossen sind alle Rechtsstreitigkeiten, die mit der Privatinsolvenz in kausaler Verbindung stehen. Dies musste beispielsweise eine Versicherte erfahren, die eine Rechtsanwältin zur Erstellung ihres Schuldenbereinigungsplans in Anspruch genommen hatte und nun behauptete, diese habe eine Gläubigerin "vergessen". Sie wollte die Rechtsanwältin verklagen und dafür die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen.
Als die Rechtsschutzversicherung sich weigerte, wurde auch sie verklagt und erhielt Recht. Auch Falschberatung sei die Verwirklichung eines typischen Risikos in der Privatinsolvenz. Daher ist der Versicherer auch hier nicht leistungspflichtig (AG Mannheim, Az. 2 C 70/09).
Fazit der monero-Redaktion: Auch wenn beispielsweise Prozesskosten, die mit einer Privatinsolvenz in direktem Zusammenhang stehen, vom Versicherer nicht übernommen werden, stehen Ihnen immer die Kosten einer Erstberatung zu. In Ihren Versicherungsbedingungen lesen Sie, in welcher Höhe.
Sie können die Erstberatung nutzen um herauszufinden, welche Schritte erforderlich sind und welche nicht. Auch wenn Sie darüber hinaus keine Anwaltskosten ersetzt bekommen, sollten Sie nicht ohne anwaltliche Beratung die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens durchführen.
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