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von Helmut Zermin, veröffentlicht in Versicherung
Managerhaftpflichtversicherungen (D&O-Versicherungen) versichern bei Managementfehlern.
Managementfehler können fatale Folgen haben - auch für die Unternehmenslenker persönlich. So mancher Manager lernt dann die Schattenseiten seines Berufes kennen. Denn Manager, wie Vorstände, Geschäftsführer und Mitglieder von Aufsichtsräten und Beiräten, kurz Organe juristischer Personen, haften unbegrenzt mit ihrem persönlichen Vermögen für ihr Fehlverhalten. Das Spannungsfeld dieser Haftung reicht dabei von leicht fahrlässigen Verstößen gegen Pflichten des Anstellungsvertrages bis hin zur vorsätzlich begangenen Straftaten.
Das finanzielle Risiko lässt sich für solche Fälle bei etlichen Versicherern (z. B. AIG, Allianz, Axa, Chubb, Cigna, Generali, HDI-Gerling, Hiscox, R und V, Zürich, usw.) mit einer so genannten D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung, auch Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung genannt) als eine Art Berufshaftpflicht absichern.
Versicherungsnehmer sind bei der D&O-Versicherung in der Regel juristische Personen des Privatrechts, also AGs, Genossenschaften und GmbHs. Ausgeschlossen sind Unternehmen des öffentlichen Rechts, sowie Personengesellschaften, wie OHGs, KGs oder BGB-Gesellschaften, da diese Gesellschaftsformen über keine eigene Rechtspersönlichkeit verfügen und es mithin keine "Organe" gibt und die in der Geschäftsführung tätigen Personen in der Regel an der Gesellschaft beteiligt sind.
In den Genuss des Versicherungsschutzes bei der D&O-Versicherung kommen die einzelnen Mitglieder der Organe, d. h. Vorstände, Gesellschafter und Geschäftsführer sowie die Mitglieder der entsprechenden Kontrollgremien.
Versicherungsschutz gewährt die D&0 aber nur wegen "einer bei Ausübung dieser Tätigkeit begangenen Pflichtverletzung aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts...". Individuell könnte auch der Einschluss öffentlich-rechtlicher Haftpflichtansprüche vereinbart werden.
Bei dem versicherten Schaden muss es sich um einen reinen Vermögensschaden handeln, es darf also weder ein Personen- noch ein Sachschaden sein.
Im Schadenfalle umfasst die Leistung der Versicherung die Kosten eines möglichen Gerichtsverfahrens inklusive der Rechtsanwalts-, Sachverständigen- und Zeugenkosten im Falle der Abwehr unbegründeter Ansprüche, bis hin zur vollständigen Befriedigung der Anspruchsteller in begründeten Fällen.
Bestimmte Ausschlüsse, wie z. B. vorsätzliches Handeln oder Verstöße gegen "lnsider-Regeln", gewährleisten, dass die D&O-Police für Manager nicht zum "Freischein" für verantwortungsloses Handeln verkommt.
Bevor Unternehmen jedoch eine D&O-Police abschließen, müssen Sie einen sorgfältigen Vergleich von Umfang und Grenzen der Deckung der verschiedenen Anbieter vornehmen. Beratungsbedarf besteht vor allem hinsichtlich:
monero-Tipp: Unternehmen und deren Manager sollten bei der Auswahl der passenden D&O-Versicherung nicht alleine auf die Prämie achten, vielmehr sollte das für ihn am besten geeignete Deckungskonzept das ausschlaggebende Kriterium sein. Generell empfiehlt es sich vor dem Abschluss einer D&O-Versicherung den Rat eines Fachmanns, etwa eines Versicherungsmaklers, einzuholen.
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