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von Andreas Kunze, veröffentlicht in Krankenversicherung
Private Krankenversicherung: 7 Tipps, wie Sie Beiträge sparen
Die Rückkehr dorthin ist grundsätzlich für jeden Privatpatienten möglich, der noch keine 55 Jahre alt ist. Voraussetzung: Er hat sich bislang nicht von der Versicherungspflicht befreien lassen und ist wieder versicherungspflichtig geworden.
Versicherungspflicht tritt zum Beispiel dann ein, wenn das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze (monero.de-Tabelle) gerutscht ist – das kann zum Beispiel durch die Verringerung der Arbeitszeit passieren. Wer mindestens zwölf Monate als Pflichtmitglied wieder in einer Kasse war, kann danach auch als freiwillig Versicherter mit höherem Einkommen dort bleiben. Lesen Sie diese Tipps, wie Sie in die gesetzliche Versicherung zurückkehren können.
Ausführlich erläutert dieser monero.de-Artikel, wie PKV-Kunden zurück in die gesetzliche Krankenversicherung kommen können. Sie liegen nur knapp mit dem Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze? Dann kann schon die Vereinbarung über eine Betriebsrente Ihnen den Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung eröffnen. Wie Sie dabei richtig vorgehen, lesen Sie im Artikel über Entgeltumwandlung bei der betrieblichen Altervorsorge.
Wie bei allen Versicherungen gibt es erhebliche Preisunterschiede. Allerdings geht bei einem Wechsel die "Alterungsrückstellung" verloren: Das ist eine Art internes Sparbuch, mit dem die Prämienerhöhungen im Alter gedämpft werden sollen.
Nur Neukunden, die seit dem 1. Januar 2009 einer privaten Krankenversicherung beigetreten sind, können zumindest einen Teil der Alterungsrückstellung mitnehmen. Muss eine Alterungsrückstellung ganz neu angespart werden, wird auch ein in vielen Fällen günstiger Krankenversicherer teuer. Faustformel: Ab dem 45. Lebensjahr lohnt ein Unternehmenswechsel meist nicht mehr.
Schon seit 1994 haben Privatpatienten das Recht, in einen anderen Tarif ihrer privaten Kasse zu wechseln – ihre Alterungsrückstellung können sie dabei mitnehmen. Die privaten Krankenkassen haben im Haus oft deutlich billigere Tarife, mit denen Neukunden gelockt werden.
Die Altkunden haben Anspruch darauf, in einen solchen Tarif ohne Zuschläge wegen inzwischen schlechterer Gesundheit zu wechseln, wenn die Leistungen gleich bleiben (Paragraph 204 Versicherungsvertragsgesetz). Dabei kann ein Tarifwechsel-Berater helfen. Tipps dazu gibt PKV-Experte Peter A. Schramm im monero.de-Interview. Nutzen Sie unseren Musterbrief für den Tarifwechsel, um weitere Informationen vom Krankenversicherer zu erhalten.
Rentner können in jedem Fall verlangen, in den so genannten "Standardtarif" zu wechseln. Der darf – bei verringerten Leistungen ähnlich der gesetzlichen Kassen - nicht mehr kosten als der Beitrag in einer gesetzlichen Krankenkasse. Die Versicherung darf einen Wechsel in den Standardtarif nicht ablehnen. Nicht-Rentner können in den ebenfalls gesetzlich geregelten "Basistarif" wechseln, der aber in vielen Fällen kaum eine Ersparnis bringt und nur dürftige Leistungen bietet.
Je nach Tarif und Gesellschaft können Leistungen reduziert werden, um die Prämie zu drücken. Statt Einzelzimmer im Krankenhaus kann zum Beispiel das Mehrbettzimmer gewählt werden. Außerdem kann zum Beispiel die Höhe des Krankengeldes verringert werden. Ein späteres "Upgrade" ist jedoch entweder gar nicht möglich oder nur mit Gesundheitsprüfung.
Fest angestellte PKV-Kunden sollten in jedem Fall prüfen, ob sie einen höheren Arbeitgeber-Zuschuss wegen der Prämienerhöhung bekommen können. Lesen Sie in unserem Beitrag zum Arbeitgeberzuschuss, welcher Zuschuss Ihnen zusteht.
Wer bei Vertragsabschluss einen Risikozuschlag für seine private Krankenversicherung bekam, sollte prüfen, ob mittlerweile ein Anspruch auf Prämienminderung besteht. Lesen Sie hier, worauf es dabei ankommt.
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