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von Markus Köhler, veröffentlicht in Hausratversicherung
Anders als bei klassischen Hausratschäden gilt in der Glasversicherung die sogenannte "Allgefahrendeckung". Das bedeutet, dass es irrelevant ist, wie der Schaden entstanden ist. Es sind zufällige Zerstörungen versichert, z. B. wenn der durch den Sturm gefällte Baum durchs Fenster fällt. Ebenso werden Schäden durch eigenes Verschulden abgedeckt. Ein besonderes Plus liegt darin, dass viele Versicherer darauf verzichten, bei grober Fahrlässigkeit die Leistung zu kürzen.
Dies sollten Sie besonders beachten, da eigenes Verschulden in der marktüblichen Hausratversicherung nicht versichert ist. Missgeschicke liegen aber gerade bei ausgelassenen Partys im Bereich des Möglichen. Umso ärgerlicher ist es, wenn dann niemand den Schaden übernimmt und Sie nach der Party nicht nur aufräumen müssen, sondern Ihnen auch noch hohe Reparatur- oder Neuanschaffungskosten ins Haus stehen.
Für Hauseigentümer ist besonders wichtig, dass das Leistungsspektrum der Glasversicherung sowohl den Hausratbereich als auch den des Wohngebäudes umfasst. Das bedeutet, dass Bestandteile des Gebäudes, wie Wintergärten, Haustür und Fenster, auch versichert sind. Da die Glasversicherung für Privatleute nur als Zusatzversicherung zu einer Hausratversicherung vereinbaren ist, müssen Sie sich also im Schadensfall an Ihre Hausratversicherung halten.
Sie erhalten dann nicht nur die Kosten der Reparatur oder Neuanschaffung ersetzt, Ihre Versicherung kommt auch für die Kosten auf, die Ihnen durch die Montage oder den Einbau entstehen. Das kann sehr schnell teuer werden.
Im gewerblichen Bereich müssen Sie die Glasversicherung gesondert anschließen. Sie ist nicht an eine Hausratversicherung gebunden. Auch hier werden Totalschäden an Glas im Innen- und Außenbereich ersetzt, bloße Beschädigungen jedoch, anders als im Privatbereich, werden von der gewerblichen Glasversicherung nicht abgedeckt und müssen aus eigener Tasche bezahlt werden.
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