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von Andreas-Christoph Amm, veröffentlicht in Haftpflichtversicherung
Die verschiedenen Arten der Umwelthaftung
Dem Grunde nach richtet sich die Umwelthaftung nach dem vorhandenen Risiko im Unternehmen. Der Einfachheit halber kategorisieren wir diese Risiken in folgende Oberbereiche:
Spätestens mit der Einführung des neuen Umweltschadengesetzes (USchaG) unterscheidet die moderne Umwelthaftung auch unter verschiedenen Schadenersatzansprüchen. Für den Unternehmer sind hierbei folgende Arten von Bedeutung:
Beispiele für Betriebsstätten- und Anlagenrisiken, ihre Absicherungsmöglichkeiten und gängige Deckungslücken im Versicherungsschutz
In diesem Oberbereich finden sich in erster Linie wassergefährliche und umweltgefährdende Stoffe wieder. Hierzu zählen beispielsweise die so genannten Kleingebinde im Betrieb oder aber Anlagen zur Förderung und Lagerung wie etwa: Tankanlagen, Feuerungs- und Filteranlagen, Kraftwerke, Tauchbecken und klärende Einrichtungen (Abscheider, Klärwerke etc.).
Je nach Dimensionierung und Verwendung der jeweiligen Anlageart ist eine behördliche Genehmigung für den Betrieb, oftmals auch in Verbindung mit stetigen Betriebsfähigkeitsexpertisen durch Experten, notwendig.
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