- Hochwertige Tipps rund um Geldanlage, Finanzierung, Vorsorge und Sparen
- Eklusive Gratis-Downloads zu aktuellen Themen
von Albert Gottelt, veröffentlicht in Versicherung
Obwohl der Mensch kontinuierlich altert, entsteht eine Pflegebedürftigkeit in vielen Fällen plötzlich, sei es durch eine Krankheit oder einen Unfall. Häufig werden alle Beteiligten davon überrascht und in eine unbekannte Situation hineingeworfen. Betroffene und Angehörige können so schnell überlastet werden. Wenn man sich frühzeitig an einige Punkte hält, können die Belastungen für alle Beteiligten so gering wie möglich gehalten werden. Einige wichtige Tipps finden Sie hier zusammengefasst:
Der § 2 des Pflegezeitgesetzes (PflegeZG) gewährt Arbeitnehmern bei akuten Pflegefällen von nahen Angehörigen ein kurzfristiges Fernbleiben von der Arbeit für maximal zehn Tage am Stück. Diese “kurzzeitige Arbeitsverhinderung” kann genutzt werden, um Pflegemaßnahmen zu gewährleisten und einzuleiten. Dazu zählt auch das Stellen des Pflegeantrages. Zu einer Lohnfortzahlung kommt es während der Zeit nicht. Darüber hinaus wird das Recht nur einmal pro Pflegefall gewährt.
Damit es nicht zu finanziellen Sorgen während der ersten Zeit der Pflegebedürftigkeit kommt, ist es notwendig den Pflegeantrag so schnell wie möglich zu stellen, denn vorher werden keine Leistungen durch die Pflegekasse gewährt. Jede formlose Benachrichtigung an die Pflegeversicherung zählt dabei als Antrag. Dabei ist es zunächst nicht notwendig, die Art der Leistung oder die Art der Pflege zu benennen.
Ist der Pflegeantrag gestellt, wird es zu einem Pflegegutachten durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) kommen. Bei Privatversicherten übernimmt dies die Medicproof GmbH. In beiden Fällen wird der Hilfebedarf der betroffenen Person in der häuslichen Umgebung begutachtet. Dies stellt jedoch nur einen Ausschnitt aus dem Alltag dar.
Daher sollte man sich auf das Gutachten vorbereiten: So können einige ärztliche Atteste, z. B. über neuronale Einschränkungen, den Hilfebedarf unterstreichen. Vor allem das Führen eines Pflegetagebuches kann sich auszahlen. Mit diesem sollte der zeitliche Pflegeaufwand für mindestens eine Woche genau dokumentiert werden. Vordrucke solcher Pflegetagebücher bieten die meisten Krankenkassen im Internet an.
Die nächsten Entscheidungen, die bei einer Pflegebedürftigkeit getroffen werden müssen, sind sehr wichtig, daher sollte man sich im Vorfeld so viele Informationen wie möglich beschaffen. Auskunft können auch hier die Krankenkassen, die auch Träger der Pflegeversicherung sind, oder die in mittlerweile fast allen größeren Städten angesiedelten Pflegestützpunkte geben.
Wenn der Pflegeantrag gestellt ist, wird die Pflegekasse in aller Regel einen Vordruck zusenden, auf dem dann die Art der Leistung und die Art der Pflegemaßnahmen benannt werden müssen. Entscheidet man sich für die häusliche Pflege, steht einem die Finanzierung eines ambulanten Pflegedienstes über Sachleistungen oder der Erhalt des Pflegegeldes bei der Pflege durch einen Angehörigen offen.
Auch stationäre und teilstationäre Pflege werden zumindest zum Teil aus der Pflegeversicherung finanziert. Alle wichtigen Informationen dazu sollten im Vorfeld beschaffen werden.
Entscheidet man sich für die Pflege durch einen Angehörigen, bestimmen meist finanzielle und zeitliche Aspekte die genaue Ausgestaltung der Pflegemaßnahmen. § 3 PflegeZG sieht vor, dass sich Arbeitnehmer in Betrieben mit mindestens 15 Mitarbeitern bei vollem Kündigungsschutz für maximal sechs Monate von der Arbeit freistellen lassen können, um für die Pflege eines Angehörigen zu sorgen (Pflegezeit).
Der Lohn entfällt in dieser Zeit komplett. Der Pflegebedürftige erhält jedoch ein Pflegegeld in Abhängigkeit seiner Pflegestufe. Dieses kann z. B. genutzt werden, um die Pflegeperson zu vergüten.
Ab 2012 gilt die Familienpflegezeit, mit der eine teilweise Freistellung für maximal zwei Jahre ohne volle Lohneinbuße möglich wird. In Fällen einer weniger schwerwiegenden Pflegebedürftigkeit könnte dies zukünftig das Mittel der Wahl werden.
Ist eine Pflege durch einen Angehörigen nicht möglich, kann ein Pflegedienst engagiert werden. In den schwerwiegendsten Fällen muss jedoch auch auf eine stationäre Einrichtung zurückgegriffen werden.
In beiden Fällen können die Pflegenoten bei der Wahl der optimalen Einrichtung helfen. Seit 2009 werden diese durch den MDK geprüft und die Ergebnisse unter Berücksichtigung verschiedener Kategorien auf den Internetportalen der Bundesverbände der Krankenkassen veröffentlicht.
Kennen Sie schon unseren kostenlosen E-Mail-Newsletter "Expertentipps von A-Z"?
Statt Hunderte von Fachberichten und Informationsdiensten selbst
auszuwerten, erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten
Ereignisse und Trends von unseren Experten kostenlos per E-Mail!
» Jetzt kostenlos anfordern! «
|
|
|
|
| simplify Geld - Einfach abgesichert leben! | Crash Investor | Sicheres Geld |
Keine Kommentare vorhanden
Jetzt kommentieren oder fragen
Bitte loggen Sie sich ein, um zu kommentieren oder Fragen zu stellen.
Sind sie neu hier? Dann registrieren Sie sich jetzt kostenlos.
80 kompetente Experten
2.467 kostenlose Expertenartikel
2.256 Forenbeiträge