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von monero.de Redaktion, veröffentlicht in Rente
Rente: Müssen Sie wirklich bis 67 arbeiten?
Betroffen von den Regelungen sind alle, die 1947 und später geboren sind. Abhängig vom persönlichen Geburtsjahr wird die Regelaltersgrenze, also das Eintrittsalter, stufenweise von 65 auf 67 Jahren angehoben. Rettung gibt es für Sie nur dann, wenn Sie mit 65 Jahren die "besondere Wartezeit" (=Versicherungszeit) von 45 Jahren erfüllt haben.
Auf die besondere Wartezeit von 45 Jahren werden Pflichtbeiträge angerechnet. Ausdrücklich davon ausgenommen sind aber die Pflichtbeiträge wegen Arbeitslosigkeit und des Bezugs von Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Auch die Monate, die man nach einer Ehescheidung durch den Versorgungsausgleich hinzugewonnen hat, zählen hierbei nicht mit.
Zeiten der Kindererziehung bis zum 10. Geburtstag (sogenannte Kindererziehungs- und -berücksichtigungszeiten) werden aber angerechnet. Es nützt übrigens nichts, wenn man schon die 45 Jahre voll hat und noch keine 65 Jahre alt ist. Das eine geht nicht ohne das andere.
Hintertürchen zur Rente mit 65
Wenn Sie arbeitslos sind und knapp an den 45 Jahren scheitern, können Sie sich durch die Hintertür doch noch in eine Rente mit 65 Jahren retten: Entweder pflegen Sie ehrenamtlich einen lieben Menschen oder finden einen 400-Euro-Job. Wer neben dem Arbeitslosengeld I/II zulässig einen Minijob ausübt, kann seinem Arbeitgeber gegenüber erklären, dass er freiwillig die vollen Rentenbeiträge zahlt.
Damit fließen Pflichtbeiträge in das Rentenkonto, die nun auf die 45 Jahre angerechnet werden. Das kostet Sie als Arbeitnehmer je nach Verdienst zwischen 7,60 € und 19,60 € im Monat. Für den Arbeitgeber entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Die monero-Redaktion rät: Verschaffen Sie sich Klarheit über Ihre Ansprüche. Wenn Sie wirklich wissen wollen, wie es um Sie persönlich in Rentensachen steht, dann sollten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung (www.deutsche-rentenversicherung.de) einen "Antrag auf Kontenklärung mit Rentenauskunft" stellen.
Lassen Sie sich nicht mit der alljährlichen "Renteninformation" abspeisen. Sie gibt lediglich Auskunft über die Höhe der Erwerbsminderungsrente, dem derzeitigen Stand der Regelaltersrente und einer fragwürdigen Hochrechnung der Regelaltersrente auf die jeweilige Regelaltersgrenze. Nur aus der seitenstarken Rentenauskunft ersehen Sie, welche der unterschiedlichen Wartezeiten Sie erfüllt haben bzw. erfüllen werden.
Außerdem verrät Ihnen die Rentenauskunft auch, was Ihrer Familie aktuell an Witwen-/Witwer-/Waisenrente zustehen würde. Alle genannten Rentenbeträge sind Brutto-Beträge, von denen in der Regel noch Beitragsanteile zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden. [jwx]
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