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von monero.de Redaktion, veröffentlicht in Immobilien
Sämtliche Hagelschäden an Häusern sind über die Wohngebäude- und die Hausratversicherung gedeckt. Für kaputte Scheiben zahlt die Gebäudeversicherung. Dringt dadurch Regen ein, haftet die Hausratversicherung. Hochwasserschäden können nur mit einer Elementarschadenversicherung abgedeckt werden.
Sturmschäden an Wohnhäusern sind nach den Versicherungsbedingungen ab Windstärke 8 abgesichert. Und zwar nicht nur direkte Gebäudeschäden, sondern auch Folgeschäden durch eindringende Niederschläge. Sollte es zu Sturmschäden an der Wohnungseinrichtung kommen, ersetzt das die Hausratversicherung. Bei Blitz- und dadurch verursachten Feuerschäden springt die Gebäudeversicherung ein.
Dokumentieren Sie alle Schäden am besten durch Fotos. Melden Sie sie spätestens innerhalb einer Woche. Informieren Sie darüber direkt Ihre Versicherung und nicht etwa nur den Versicherungsmakler. Sollte dieser Ihre Schadensmeldung nämlich nicht weiterleiten, trifft Sie als Kunde das Verschulden. So kürzlich das Landgericht Hamburg (Az. 310 O 225/07). Dieses Risiko sollten Sie vermeiden.
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