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von Tobias Mahlstedt, veröffentlicht in Immobilien
Haben Sie in Ihrem Mietvertrag eine Indexmiete festgelegt, ist Ihnen sicher bekannt, dass seit 2001 nur noch der "Verbraucherpreisindex" vereinbart werden darf. Bezieht sich Ihr schon länger abgeschlossener Mietvertrag auf die abgeschafften Indexwerte, können Sie dennoch die Miete erhöhen. Sie müssen nur umrechnen.
Denn der Preisindex, an den bei Indexmietverträgen die Miethöhe gekoppelt ist, stieg in den letzten Monaten deutlich an. Wir zeigen Ihnen, wie die Mieterhöhung ganz einfach gelingt.
So geht's: Sie brauchen Ihrem Mieter nur eine Mieterhöhungsmitteilung in Textform zu schicken, also als Brief, Telefax oder E-Mail. Darin geben Sie an:
Ist Ihre Mitteilung dem Mieter zugegangen, muss er die neue Miete bereits ab dem übernächsten Monat zahlen.
Beispiel: Ihre Mieterhöhung geht Ihrem Mieter am 12.02.2012 zu. Bereits im April 2012 muss er Ihnen dann die neue erhöhte Miete zahlen.
Wichtig: Eine Indexmiete dürfen Sie nur einmal pro Jahr erhöhen. Senden Sie Ihr Mieterhöhungsschreiben also frühestens im 11. Monat seit Mietvertragsbeginn oder seit Ihrer letzten Indexmieterhöhung ab. Bis sie wirksam wird, sind dann genau die erforderlichen 12 Monate verstrichen.
Übrigens: Betriebskostensteigerungen und Mieterhöhungen aufgrund gesetzlich vorgeschriebener Modernisierungsarbeiten dürfen in diesem 12-Monats-Zeitraum zusätzlich stattgefunden haben.
Am besten notieren Sie sich einen festen Termin, zu dem Sie jährlich die Entwicklung des Preisindexes prüfen und die Indexmieten anpassen.
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