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von Tobias Mahlstedt, veröffentlicht in Mieten & Vermieten
Sicherungsbetrag kann frei vereinbart werden
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg dürfen Sie als Vermieter die Höhe der Kaution in gewerblichen Mietverträgen entsprechend Ihrem Sicherungsinteresses festlegen. Grundsätzlich kann in Gewerbemietverträgen eine Kaution in unbegrenzter Höhe vereinbart werden.
Nebenkostenvorauszahlungen und Schönheitsreparaturen einbeziehen
Falls Ihr Mieter zahlungsunfähig wird, müssen Ihre Miet- und Nebenkostenforderungen, Ihre Schadensersatzansprüche (Schönheitsreparaturen und Nutzungsausfall) sowie Ihre Kosten der Rechtsverfolgung (Anwalts- und Gerichtskosten) durch die Mietsicherheit gedeckt sein.
Kautionshöhe: Siebenfache Monatsmiete
Nach Meinung der Richter wird die Kautionsabrede allerdings unwirksam, wenn die Kautionshöhe Ihr Sicherheitsbedürfnis übersteigt und als "Wucher" anzusehen wäre. So schnell geht dies aber nicht: In diesem Fall hatten die Richter auch bei einer Kaution in Höhe der siebenfachen Monatsmiete keine Bedenken (Az. 3 U 78/06).
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