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von monero.de Redaktion, veröffentlicht in Immobilienrecht
Hausbesitzer müssen bei einem leerstehenden Gebäude also darauf achten, dass die Wasserrohre nicht zufrieren. Sorgen Sie für ausreichenden Schutz der Rohrleitungen gegen das Einfrieren und kontrollieren Sie regelmäßig, denn nur so können Sie den Versicherungsschutz für Ihr Gebäude sicherstellen. Aber manchmal kann man einfach nichts machen, wie im folgenden Fall.
Leerstehendes Gebäude mit Wasserschäden
In dem Gebäude war es zu einem Rohrbruch gekommen - und zwar nicht durch Frost, sondern durch Materialermüdung. Die Versicherung wollte für den Schaden nicht aufkommen und hielt dem Hausbesitzer vor, er habe das Wasserrohr nicht entleert. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschied jedoch zu Gunsten des Hausbesitzers: Wenn in einem leerstehenden Gebäude ein Rohr durch Materialermüdung bricht, wurde nicht gegen die Sicherheitsvorschriften verstoßen. Denn der Grund für den Schaden lag beim Material, und nicht bei einer nachlässigen Kontrolle durch den Hausbesitzer (OLG Köln, Az. 9 U 110/07).
Kontrollieren Sie Ihr Gebäude
Die meisten Probleme mit leerstehenden Gebäuden und der Versicherung drehen sich um geborstene Wasserrohre, die nicht ausreichend kontrolliert werden. Kontrollieren Sie die Heizanlage daher regelmäßig, damit es im Schadensfall gar nicht erst zu Problemen mit der Versicherung kommt.
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