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von Thomas Pfefferle, veröffentlicht in Fonds
In konkreten Fall ging es um geschlossene Fonds. Nachdem die ursprünglich geplante Errichtung der Riesenräder scheiterte, ließen sich etwa 90 Prozent aller geprellten Anleger auf einen Vergleich mit der Bank ein, welche diese Fonds vertrieb.
Nach diesem Vergleich bekamen die Anleger wenigstens noch 60 Prozent des eingesetzten Kapitals erstattet, mussten aber im Gegenzug dafür auf weitere rechtliche Schritte wegen des gescheiterten Investments verzichten. Doch nun konnte ein geprellter Anleger, der sich auf den Vergleich nicht einließ, vor Gericht einen erstaunlichen Erfolg erzielen.
Wenn ein Fonds-Investment scheitert, stellt sich der Anleger zunächst die Frage, ob er nicht einfach Pech gehabt hat. Prinzipiell muss sich ein Investor darüber im Klaren sein, ob seine Anlage einem Risiko eines Totalverlusts der Einlage ausgesetzt ist. Das war vorliegend wohl auch das Argument der Bank, welche den Fonds vertrieben hatte.
Doch nun konnte ein Anleger vor Gericht mit Erfolg geltend machen, dass im konkreten Fall offenbar die Anlageberatung fehlerhaft war. Das Frankfurter Landgericht deutete in einem sog. Hinweisbeschluss an, dass der für den Vertrieb des Fonds verwendete Prospekt mangelhaft war. Der Anleger hat nun Glück: Er bekommt seine Einlage erstattet, ebenso erhält er Verzugszinsen und den entgangenen Gewinn.
Das Beispiel zeigt, dass bei gescheiterten Investments immer durch einen Fachanwalt geprüft werden sollte, ob nicht doch noch Schadensersatzansprüche bestehen. Es mag ja durchaus sein, dass ein Anleger mit dem Risiko eines Totalverlustes seiner Einlage rechnen musste.
Aber es stellt sich immer die Frage, ob auf dieses Risiko im Beratungsgespräch oder im Prospekt überhaupt korrekt hingewiesen wurde. Geprellte Anleger können also eventuell nicht nur Fehler im Prospekt geltend machen, sondern auch darüber hinaus Mängel bei der individuellen Anlageberatung, um die es im Hinweisbeschluss des Frankfurter Landgerichts nicht ging.
Wer als Anleger von der Bank oder dem Fondsinitiator einen Vergleich angeboten bekommt, sollte immer kritisch sein. Es lohnt sich jedenfalls, zunächst nicht auf das Vergleichsangebot einzugehen und anwaltlichen Rat einzuholen. Ein Bankrechtler kann prüfen, ob Mängel im Anlageprospekt oder bei der Anlageberatung vorlagen und dann auch für Sie einschätzen, ob es sich lohnt, das Vergleichsangebot anzunehmen.
Wer sich in den Riesenrad-Fällen auf den offerierten Vergleich eingelassen hat, hat möglicherweise nun Schwierigkeiten, aus diesem Vergleich wieder rauszukommen. Für Anleger ist der Riesenrad-Fall lehrreich, denn er zeigt, dass man sich bei gescheiterten Investments oft doch noch erfolgreich rechtlich zur Wehr setzen kann.
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Mein Name ist Thomas Pfefferle. Ich bin Ihr Experte für Anleger- und Bankrecht.