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von Wolfgang Büser, veröffentlicht in Verbrauchertipps
Die Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 920 Euro auf 1.000 Euro jährlich ist zwar schon 2011 neu geregelt worden, erst in 2012 wirkt sie sich aber Monat für Monat aus. 2011 wurde der gesamte Erhöhungsbetrag erst im Dezember vom Arbeitgeber berücksichtigt. Die Anhebung der steuerlich pauschal zu berücksichtigenden Werbungskosten nutzt nur denjenigen, die nicht ohnehin durch Belegnachweis entsprechend hohe Aufwendungen nachweisen können.
Der Hartz IV-Regelsatz steigt von 364 Euro monatlich auf 374 Euro, für Ehepaare von je 331 Euro auf 337 Euro. Keinen Aufschlag gibt es für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren, Kinder bis 6 werden um vier Euro (219 statt 215 Euro) besser bedacht.
Der Sonderausgabenabzug nachgewiesener Ausbildungskosten für Studenten und Auszubildende wird von jährlich maximal 4.000 auf bis zu 6.000 Euro erhöht.
Arbeitnehmer können durch Gehaltsumwandlung über ihren Arbeitgeber als ergänzende Altersvorsorge eine Betriebsrente aufbauen, etwa durch Einzahlungen in eine Direktversicherung. Im Jahr 2012 bleiben bis zu 2.688 (bisher: 2.640 Euro) solcher Investitionen von Steuern und Sozialabgaben befreit.
Kosten für Unfälle auf einem der Arbeitswege können ab 2012 nicht mehr zusätzlich zur Entfernungspauschale abgerechnet werden.
Es wird leichter, einen nahen Angehörigen zu pflegen. Das Familienpflegezeitgesetz ist die Grundlage dafür. Arbeitnehmer können dafür ihre wöchentliche Arbeitszeit maximal 24 Monate lang auf bis zu 15 Stunden wöchentlich reduzieren. Der Arbeitgeber stockt in dieser Zeit den Verdienst um 50 Prozent auf, sodass der Mitarbeiter 75 Prozent seines regelmäßigen Arbeitsverdienstes bekommt.
Nach Ablauf der zwei Jahre (in der "Nachpflegezeit") wird der Aufstockungsbetrag dadurch ausgeglichen, dass bei jeder Entgeltabrechnung ein Ausgleich für die vorherige "Überzahlung" vorgenommen wird: 100 Prozent Arbeit für 75 Prozent Arbeitsverdienst.
Der Beitrag für freiwillig versicherte Selbstständige in der Arbeitslosenversicherung ("Antrags-Pflichtversicherung"), die zuvor als Arbeitnehmer arbeitslosenversichert waren, erhöht sich ab 2012 um 100 Prozent auf 76,66 (neue Bundesländer: 67,20) Euro monatlich. Neu-Selbstständige zahlen im ersten Jahr ihrer Tätigkeit die halben Beiträge.
Die Mindestversicherungssumme für Sachschäden, die Kfz-Haftpflichtversicherungen anbieten müssen, ist von 1 auf 1,12 Millionen Euro angehoben worden.
Eltern können Kosten, die sie für die Betreuung ihrer Kinder bis 14 aufgewendet haben, leichter als bisher geltend machen: Es ist nicht mehr erforderlich, dass wenigstens ein Elternteil erwerbstätig ist. Es bleibt bei den absetzbaren Beträgen in Höhe von maximal 4.000 Euro, die bei einem Gesamtjahresaufwand von 6.000 Euro erreicht werden.
Muss eine gesetzliche Krankenkasse schließen, so müssen deren Versicherte sich nach einem anderen Versicherungsträger umsehen. Die bisherige Kasse wird dazu verpflichtet, ihre Mitglieder schon bei einer drohenden Insolvenz acht Wochen vorher schriftlich über die Schließung zu informieren. In dem Schreiben enthalten sein muss eine Liste aller Krankenkassen, unter denen die Mitglieder wählen können. Ein Kassenwechsel kann dann vollzogen werden, ohne dass dazu eine ihrer Geschäftsstellen aufgesucht werden muss.
Die Beitragsmessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wurde von 3.712,50 Euro monatlich auf 3.825 Euro angehoben, was für Arbeitnehmer mit entsprechenden Verdiensten um 17,44 Euro höhere Beiträge bedeutet, wovon der Arbeitgeber 8,21 Euro beisteuert, sodass für seine Mitarbeiter ein Anteil von 9,23 Euro verbleibt. – Die Versicherungspflichtgrenze ist von 4.125 Euro monatlich ebenfalls um 112,50 Euro auf 4.237,50 Euro angehoben worden.
Wer im Jahr 2011 und voraussichtlich auch im Jahr 2012 ein regelmäßig höheres Einkommen durch seine Beschäftigung hat, kann in die private Krankenversicherung überwechseln.
Das für 2012 vorgesehene neue "papierlose" Lohnsteuerverfahren, das an sich schon 2011 in Kraft treten sollte, ist um ein weiteres Jahr auf 2013 geschoben worden, weil die technischen Voraussetzungen dafür (immer noch) nicht vorliegen. Die 2010er Lohnsteuerkarte gilt also für weitere zwölf Monate. Wer 2012 erstmals eine lohnsteuerpflichtige Beschäftigung aufnimmt, der erhält von seinem Finanzamt – auf Antrag – eine Ersatzbescheinigung.
Pensionen, die im Jahr 2012 beginnen, werden stärker besteuert als bereits laufende Pensionen: Der für sie geltende Versorgungsfreibetrag (also der steuerwirksame Abzug von der jährlichen Pension zur Ermittlung des steuerpflichtigen Anteils) sinkt von 2.280 Euro (Pensionsbeginn in 2011) auf 2.160 Euro, der gesetzlich vorgesehene Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag von 684 Euro auf 648 Euro.
Einen Schutz vor Pfändungen gibt es nur noch für Kontoguthaben auf einem "P-Konto" bei der Bank oder Sparkasse. Die Übergangsregelung, nach der Schutz vor Gläubigern alternativ auch auf einem normalen Girokonto (in den ersten 7 Tagen nach der Überweisung einer Sozialleistung) in Anspruch genommen werden konnte, ist 2012 abgelaufen.
Der automatische Pfändungsschutz auf dem P-Konto beträgt 1.028,89 Euro pro Monat (Grundfreibetrag), wenn ein entsprechendes Guthaben vorhanden ist. Bei Unterhaltspflichten, zum Beispiel für den Ehepartner und für Kinder, gelten höhere "sichere" Beträge.
In der gesetzlichen Pflegeversicherung ist das Pflegegeld erhöht worden:
Bei den Sachleistungen gab es folgende Erhöhungen:
Anhebungen hat es auch bei der vollstationären Unterbringung, bei der Tages- und Nachtpflege sowie bei der Kurzzeitpflege gegeben.
Die gesetzlichen Renten erhöhen sich zur Jahresmitte voraussichtlich um 3,2 Prozent im Osten und um 2,3 Prozent im Westen (Endgültiges wird im Frühjahr 2012 festgelegt).
Erstmals seit Jahren wird die gesetzliche Rentenversicherung billiger: Der Beitragssatz wurde von 19,9 auf 19,6 Prozent gesenkt. Das bedeutet eine Beitragsersparnis von 3 Euro pro 1.000 Euro Arbeitsverdienst – je 1,50 Euro für den Arbeitnehmer und seinen Arbeitgeber. In der Spitze ist eine Ersparnis von 16,80 Euro (je Anteil 8,40 Euro) monatlich möglich.
Gesetzliche Renten, die im Jahr 2012 beginnen, werden stärker besteuert als bereits laufende Renten: 64 Prozent der Neurenten sind steuerpflichtig (640 € je 1.000 € Rente), nur noch 36 Prozent (360 € je 1.000 €) steuerfrei. 2011 war das Verhältnis 62:38, 2005 (dem Jahr des Inkrafttretens des neuen Steuerrechts für Rentner) 50:50.
Riester-Rentenverträge, die nach 2011 abgeschlossen werden, dürfen als möglichen Auszahlungstermin frühestens das 62. (bisher: 60.) Lebensjahr vorsehen, wenn die volle staatliche Förderung erhalten bleiben soll.
Ehepartner, die in vorherigen Jahren keine oder versehentlich zu geringe Beiträge entrichtet haben und trotzdem – unberechtigt – die staatlichen Zulagen kassiert haben, können das Fehlende nachholen, um die Erstattung der Zulagen zu vermeiden. Zeit dafür haben sie bis zu zwei Jahre, nachdem der Anbieter die entsprechende Bescheinigung zugeschickt hat.
Selbstständige, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung oder ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen, können per "Rürup-Rente" (auch Basis-Rente genannt) relativ hohe Steuervorteile erzielen. Ab 2012 haben sie das Recht, 74 (statt bisher 72) Prozent ihrer Beitragszahlungen bis maximal 20.000 Euro (Verheiratete: 40.000 €) vom steuerpflichtigen Einkommen abzuziehen.
Das ergibt begünstigte Einzahlungen bis zu 14.800 (29.600) Euro. Zahlt ein verheirateter Unternehmer beispielsweise 15.000 Euro auf einen Rürup-Rentenvertrag ein, so kann er 11.100 Euro absetzen, bei 30.000 Euro Einzahlung folglich 22.200 Euro.
Rürup-Rentenverträge, die nach 2011 abgeschlossen werden, dürfen als möglichen Auszahlungstermin frühestens das 62. (bisher: 60.) Lebensjahr vorsehen, wenn die volle staatliche Förderung erhalten bleiben soll.
Für die Berechnung der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber Sachbezüge zur Verfügung gestellt bekommen, haben sich die Werte leicht erhöht. "Freie Kost" wird jetzt mit 219 statt bisher 217 Euro monatlich angesetzt. "Freie Unterkunft" (= einzelne Zimmer oder Wohnungen, die mit mehreren Mitarbeitern zur gemeinsamen Nutzug bereitgestellt werden) ist 212 Euro statt bisher 206 Euro wert. Die neuen Werte gelten auch für die Leistungsberechnung der Sozialversicherer.
Die staatliche Förderung für neu errichtete Fotovoltaikanlagen sinkt um durchschnittlich 15 Prozent. Für Neuanlagen bis 30 Kw, die den erzeugten Storm ins Netz einspeisen, erhalten Investoren statt 28,74 Cent je Kilowattstunde nur noch 24,43 Cent.
Wer Angehörigen seine Wohnung unter Preis vermietet, der muss sich auf einen neuen Grenzwert einstellen, soll der mit dem Preisnachlass verbundene Steuervorteil nicht verloren gehen. Wer mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete als Miete nimmt, ist auf der sicheren Seite und darf die auf die Wohnung entfallenden Werbungskosten (Abschreibung, Darlehenszinsen, Erhaltungsaufwand) voll steuerwirksam gegenrechnen.
Bei einer geringen Miete sinken dann auch die anrechnungsfähigen Werbungskosten entsprechend. Mieter, die bisher 56 Prozent der ortsüblichen Miete berechnet hatten, sollten auf 66 Prozent erhöhen. Wer 75 Prozent verlangt hat (was ebenfalls möglich war), der könnte allerdings mit dem Finanzamt Schwierigkeiten bekommen, wenn er auf "66 Prozent" heruntergeht – weil das Prozedere unter Fremden nicht gerade üblich wäre.
Unternehmer, die vom Finanzamt eine verbindliche Auskunft haben möchten, wie sie einen Steuersachverhalt zu beurteilen haben, mussten bisher dafür bezahlen. Und dies unabhängig davon, ob es um kleinere Investitionen geht oder um Millionenwerte, bei denen ein Unternehmer Planungssicherheit haben möchte.
Die ab 2012 vorgesehene Neuregelung beschränkt die Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte "auf wesentliche und aufwendige Fälle". Dazu ist eine Bagatellgrenze in Höhe von 10.000 Euro eingeführt worden – gemessen an der Höhe des "Gegenstandswertes".
Für Ehepaare, die nach 2011 geheiratet haben oder bei denen beide Partner am 1. Januar 2002 noch keine 40 Jahre alt waren, gibt es nicht mehr 60 Prozent, sondern nur noch 55 Prozent der Rente des verstorbenen Partners als Hinterbliebenenrente.
Die "kleine" Witwen-/Witwerrente wird nur noch zwei Jahre lang gezahlt. Die "große" Witwenrente lebenslang. Sie steht zu, wenn entweder das 45. (bei Versicherungsfällen ab 2012: 47.) Lebensjahr vollendet wurde oder ein waisenrentenberechtigtes Kind unter 18 erzogen wird oder für ein behindertes Kind gesorgt wird oder die Witwe/der Witwer "vermindert erwerbsfähig" sind. Die Anhebung der Altersgrenze auf 47 Jahre wird stufenweise bis zum Jahr 2029 vollzogen.
Gesetzlich Krankenversicherte müssen sich auf höhere Kosten einstellen, wenn sie 2012 Zahnersatz benötigen und sich nicht auf die von ihrer Krankenkasse vorgesehene "Regelversorgung" beschränken wollen, die nach dem Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen ("BEMA") festgelegt wurden: Für Kronen, Brücken und Prothesen können die Zahnärzte höhere Beträge nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ("GOZ") berechnen.
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