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Betriebskosten: Mieter müssen Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgebot beweisen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bestätigt, dass ein Vermieter verpflichtet ist, hinsichtlich der Höhe der von seinen Mietern zu tragenden Nebenkosten ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis zu berücksichtigen. Eine Pflichtverletzung des Vermieters muss der Mieter jedoch beweisen. Lesen Sie, worauf Mieter achten müssen.
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