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Bei einer Kontopfändung wird Ihr Bankkonto per Gerichtsbeschluss gewissermaßen "beschlagnahmt" und zur Tilgung einer Schuld eingesetzt, einschließlich sämtlicher Zahlungseingänge. Bisher konnten Sie mit einem Antrag beim Amtsgericht Freibeträge erwirken. Ab 2012 entfällt diese Möglichkeit. Dann können Sie nur noch mit dem am 1. Juli 2011 eingeführten Pfändungsschutzkonto Ihre Freibeträge erhalten.
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Hallo,bin am überlegen mein konto in ein pkonto umwandeln zu lassen,komme aber mit hartz4 ,für 2 kinder kindergeld,für eins unterhaltsvorschuss und noch bis ende februar 200 euro erziehungsgeld,also knapp 1670 euro,wie soll ich das denn machen mit dem freibetrag,danke
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