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von Michael Konetzny, veröffentlicht in Immobilien
Wenn Sie die Betriebskostenabrechnung Ihres Vermieters bekommen, sollten Sie diese ruhig genauestens überprüfen. Hierzu haben Sie zwei Monate Zeit. Mögliche Einwände sollten Sie Ihrem Vermieter schriftlich mitteilen.
Betriebskostenabrechnung überprüfen
Wenn Sie bei der Betriebskostenabrechnung überprüfen möchten, ob die dort aufgeführten Beträge tatsächlich angefallen sind, können Sie Ihren Vermieter um Einsicht in die Belege bitten. Um die Betriebskostenabrechnung zu überprüfen, hat es sich insbesondere bewährt, die aktuelle Abrechnung mit denen aus den Vorjahren zu vergleichen. Sind bestimmte Kosten stark gestiegen, sollte der Vermieter Gründe hierfür nennen können. Auch ein Vergleich mit den Durchschnittswerten aus dem Betriebskostenspiegel kann sich lohnen.
Betriebskostenabrechnung vor allem bei hohen Nachzahlungen überprüfen
Hat Ihnen der Vermieter die Abrechnung rechtzeitig zugesendet und hatten Sie Gelegenheit, die Betriebskostenabrechnung zu überprüfen, so müssen Sie die Nachzahlung leisten. Stellt sich trotz einer hohen Nachzahlung nach der Prüfung heraus, dass die Betriebskostenabrechnung korrekt ist, so müssen Sie allerdings damit rechnen, dass der Vermieter auch die Vorauszahlungen anpasst. Insofern gibt es eine Doppelbelastung.
Wann können Sie eine Betriebskostenabrechnung überprüfen?
Eine Betriebskostenabrechnung können Sie nur sinnvoll überprüfen, wenn sie mindestens zu jedem Posten
Ist im Mietvertrag nichts anderes vereinbart, ist die Wohnfläche der Umlagemaßstab.
Was tun, wenn die Betriebskostenabrechnung nicht alle Angaben enthält
Fehlen wichtige Informationen ist die Betriebsabrechnung formell falsch und kann in der Regel auch nicht überprüft werden.
Beispiel: In der Betriebskostenabrechnung Ihres Vermieters ist nicht aufgeführt, wie viel Heizöl in der Abrechnungsperiode tatsächlich verbraucht wurde. Damit ist die Betriebskostenabrechnung an dieser Stelle formell falsch. Eine Überprüfung ist Ihnen nicht möglich. Verlangt der Vermieter auf Basis dieser - formell falschen - Betriebskostenabrechnung eine Nachzahlung von Ihnen, so können Sie das so lange verweigern, bis Ihnen der Vermieter eine ordnungsgemäße Abrechnung geschickt hat.
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